Finanzdienstleister
Ein Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeiten liegt auf Finanzdienstleistungsunternehmen bzw. Wertpapierinstituten, die den Regulierungen der BaFin und Deutschen Bundesbank unterliegen.
Dazu zählen beispielsweise Anlagevermittler und -berater, Abschlussvermittler, Finanzportfolioverwalter (Vermögensverwalter, Fondsverwalter) sowie Kryptoverwahrer.
Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf kleinen und mittelständischen Unternehmen bzw. Startups. Gerne übernehmen wir das gesamte Rechnungswesen (komplette Auslagerung oder Unterstützung bei der laufenden Buchführung sowie Erstellung des Jahresabschlusses) nach den steuerlichen Vorschriften und denen des HGB und der RechKredV. Wir erstellen die daraus resultierenden Quartalsmeldungen an die Bundesbank und unterstützen Sie in den Bereichen des aufsichtsrechtlichen Meldewesens. Dazu gehören die jährlichen Meldungen zu diesen Eigenmitteln auf Basis der fixen Gemeinkosten und die Berechnung der Kapitalquoten (IFRKL-Meldung nach Artikel 54 IFR) für Wertpapierinstitute bzw. die EKRQU-Meldungen für sonstige Finanzdienstleister wie z.B. Kryptoverwahrer. Außerdem für beide Gruppen die quartalsweise abzugebenden Meldungen zum Vermögensstatus (STFDI) und zur Gewinn- und Verlustrechnung (GVFDI). Auch die laufende Lohnbuchhaltung inkl. Beratungen zur Nettolohnoptimierung sowie die Erstellung der jährlichen Steuererklärungen gehören zu unserem Tätigkeitsbereich.
Zusätzlich unterstützen wir im Rahmen der jährlichen Jahresabschlussprüfungen oder WpHG-Prüfungen oder bei steuerlichen Fragestellungen. Vor allem im Bereich der Umsatzsteuerfreiheit haben Finanzdienstleistungsinstitute üblicherweise viel Beratungsbedarf.
Auch im Rahmen der Erlaubniserteilung helfen wir gerne, insbesondere bei Erstellung und Kalkulation der Planzahlen (Bilanz, GuV, Eigenmittel) der nächsten drei Jahre, die bei den Behörden vorgelegt werden müssen.