Fintech-Startups und IT-Unternehmen
Zu unseren Mandanten gehören viele Startup-Unternehmen im Fintech- oder IT-Bereich. Oftmals bestehen Überschneidungen und fließende Grenzen zu den regulierten Finanzdienstleistungsunternehmen. Und vielfach beschäftigen sich unsere Mandanten in diesem Bereich auch mit Kryptowährungen wie z.B. Bitcoin oder diversen Altcoins. Tätigkeitsfelder können dabei Dienstleistungen, Beratungstätigkeiten oder Handel mit Kryptowährungen sein.
Neben den üblichen laufenden Tätigkeiten (Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen) und der steuerlichen Beratung leisten wir bei diesen Mandanten oftmals auch weitergehende Beratung. Außer der Existenzgründungsberatung zu Beginn der Tätigkeit ist oftmals später auch grundlegende betriebswirtschaftliche Beratung gefragt, oder auch Prozess- und Digitalisierungsbegleitung. Als junge Gründer sind wir hier auch insbesondere aus persönlicher Erfahrung nah am Thema, so testen wir viele Programme und Verfahren im Vorfeld selbst an unserer eigenen Buchhaltung.
Häufig ist eine aussagekräftige Kostenstellenrechnung der Ausgangspunkt für weitergehende Analysen und Auswertungen. Gerne stehen wir sowohl unterstützend als auch ausführend bei der Einrichtung von Kostenstellen und den zugehörigen Auswertungsmöglichkeiten zur Seite.