Steuerberatung

Fintech-Startups und IT-Unternehmen

Zu unseren Mandanten gehören viele Startup-Unternehmen im Fintech- oder IT-Bereich. Oftmals bestehen Überschneidungen und fließende Grenzen zu den regulierten Finanz­dienstleistungs­unternehmen. Und vielfach beschäftigen sich unsere Mandanten in diesem Bereich auch mit Kryptowährungen wie z.B. Bitcoin oder diversen Altcoins. Tätigkeitsfelder können dabei Dienstleistungen, Beratungs­tätigkeiten oder Handel mit Kryptowährungen sein.

Neben den üblichen laufenden Tätigkeiten (Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen) und der steuerlichen Beratung leisten wir bei diesen Mandanten oftmals auch weitergehende Beratung. Außer der Existenzgründungsberatung zu Beginn der Tätigkeit ist oftmals später auch grundlegende betriebs­wirtschaftliche Beratung gefragt, oder auch Prozess- und Digitalisierungs­begleitung. Als junge Gründer sind wir hier auch insbesondere aus persönlicher Erfahrung nah am Thema, so testen wir viele Programme und Verfahren im Vorfeld selbst an unserer eigenen Buchhaltung.

Häufig ist eine aussagekräftige Kostenstellen­rechnung der Ausgangspunkt für weitergehende Analysen und Auswertungen. Gerne stehen wir sowohl unterstützend als auch ausführend bei der Einrichtung von Kostenstellen und den zugehörigen Auswertungsmöglichkeiten zur Seite.

Wenn Sie auf der Suche nach einem Steuerberater für Fintech-Startups sind, der auch Kenntnisse von Kryptowährungen hat, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Jörn Maus.

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