Steuerberatung

Gemeinnützige Unternehmen

In unserer langjährigen Berufstätigkeit konnten wir viel Wissen und Erfahrung in der Arbeit mit gemeinnützigen Organisationen sammeln. Diese liegen uns auch persönlich sehr am Herzen, so engagieren wir uns selbst gemeinnützig und haben uns verpflichtet, 15 % unseres jährlichen Gewinns zu spenden.

Zu den von uns betreuten Organisationen gehören neben Vereinen insb. auch Stiftungen und gemeinnützige GmbHs (gGmbHs), die wir vollumfänglich beraten. Außer den buchhalterischen Tätigkeiten fallen oft Beratungen zu den steuerlichen Besonderheiten des Gemein­nützigkeits­rechts an, die sich von der Körperschaftsteuer über die Gewerbesteuer bis hin zur Umsatzsteuer ziehen. Auch Fragen zur zeitnahen Mittelverwendung und zum Aufbau von Ergebnis­verwendungs­rechnungen sowie zu Umwandlungen oder Ausgliederungen von Vereinen zu gGmbHs sind oft ein Thema. Dabei können wir auf ein spezialisiertes Netzwerk von Anwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und anderen Steuerberatern zurückgreifen.

Wir achten grundsätzlich darauf, dass die laufende Buchhaltung direkt nach den gemein­nützigkeits­rechtlichen Vorgaben in einer Sphärenaufteilung (ideeller Bereich, Vermögens­verwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) erstellt wird. So können wir einerseits einen Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung nach Vorgaben des Finanzamtes erstellen, für Zwecke der Offenlegung (z.B. bei gGmbHs) aber auch einen HGB-konformen Jahresabschluss ausgeben. Manuelle Nacharbeiten entfallen damit.

Insbesondere für Sparten-Vereine (z.B. Sportvereine) ist oftmals auch eine weitergehende Untergliederung der Buchhaltung für verschiedene Abteilungen sinnvoll. Dazu nutzen wir gerne die Möglichkeiten der Kostenstellen­rechnung.

Sind Sie als Vorstand eines Vereins oder einer Stiftung oder als Geschäftsführer einer gemeinnützigen GmbH auf der Suche nach einem (neuen) Steuerberater? Dann wenden Sie sich gerne für einen ersten Kontakt an Christoph Henneke oder Jörn Maus.

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